Hans-Heinrich Dieter

Erneutes Versagen unserer Demokratie   (04.11.2018)

 

In unserer parlamentarischen Demokratie hat das Parlament die Regierung im Auftrag des Volkes zu kontrollieren. Bei der Wahrnehmung dieser wichtigen demokratischen Pflicht versagt der Deutsche Bundestag vielfach! Weil es die Parteien sind, die den politischen Prozess weitgehend beherrschen und nicht das Parlament, kann man durchaus sagen, dass Deutschland als parlamentarische Demokratie in gewissem Maße zur Parteiendemokratie „verkommen“ ist.

Von einem Globalen Pakt der UNO für eine sichere, geordnete und reguläre Migration habe ich erstmalig gehört, als durch Österreichs Kanzler Kurz bekannt wurde, dass er diesen UN-Migrations-Pakt nicht unterzeichnen werde, weil durch den Pakt kein Menschenrecht auf Migration entstehen dürfe. Außerdem drohe eine Vermischung von legaler und illegaler Migration, von Arbeitsmigration und Asyl. Und Kurz ist der Meinung, dass viele Staaten, die dem Pakt beitreten, sich in Zukunft ohnehin nicht an dessen Regeln halten würden. So verbiete das Abkommen zum Beispiel Massenabschiebungen. Auch wenn der Pakt nicht bindend sei, könnten einzelne Bestimmungen über den Umweg von Klagen und Gewohnheitsrecht möglicherweise politische Kraft entfalten, hieß es. Der Pakt ist also aus österreichischer Sicht nicht geeignet, um Migrationsfragen zu regeln.

Einige wenige und kurze Leseproben aus dem 32-seitigen Entwurf:

„Dieser Globale Pakt ist Ausdruck unserer gemeinsamen Entschlossenheit, die Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Migration zu verbessern.“ …

„Es ist von entscheidender Wichtigkeit, dass die Herausforderungen und Chancen der internationalen Migration uns einen, anstatt uns zu spalten.“ …

„Unser Erfolg beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen, der Entschlossenheit und der Solidarität unter den Staaten bei der Erfüllung der in diesem Globalen Pakt enthaltenen Ziele und Verpflichtungen. Vereint im Geiste einer für alle Seiten gewinnbringenden Zusammenarbeit stellen wir uns in geteilter Verantwortung und mit innovativen Lösungen den Herausforderungen und Chancen der Migration in allen ihren Dimensionen.“

„Ziele für eine sichere, geordnete und reguläre Migration:

15. Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen

16. Befähigung von Migranten und Gesellschaften zur Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts

…“

Da kann man sich mit Österreich fragen, warum sollte auf globaler Ebene solidarisch funktionieren, was in der Europäischen Union wegen nationalistischer Tendenzen nicht funktioniert? Wer traut der meist handlungsunfähigen UNO zu, „vereint im Geiste einer für alle Seiten gewinnbringenden Zusammenarbeit“ zu handeln? Und wer glaubt, dass die UNO „Solidarität unter den Staaten bei der Erfüllung der in diesem Globalen Pakt enthaltenen Ziele und Verpflichtungen“ schaffen und gewährleisten kann? Und wenn dieser Pakt dann rechtlich nicht verbindlich ist, dann wird ein globaler „Erfolg“ ohnehin höchst fragwürdig. Da ist es wichtiger, die nicht gravierend negativen Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 möglichst europäisch zu bewältigen.

Das rechtlich nicht bindende Abkommen ist seit 2016 erarbeitet, im Juli 2018 von 192 Ländern verabschiedet worden und soll bei der UNO-Konferenz in Marokko am 10. und 11. Dezember angenommen werden. Nur die USA schlossen sich grundsätzlich nicht an. Ungarn zog sich später zurück. Neben Österreich haben auch Dänemark, Polen und Tschechien Vorbehalte gegen das Dokument geäußert. Die Schweiz will dem Pakt möglicherweise später beitreten, wenn die innenpolitische Diskussion in der Schweiz breit und erschöpfend geführt wurde. Die EU-Kommission hingegen bedauert den Rückzug Österreichs: „Wir sind weiterhin der Ansicht, dass Migration eine globale Herausforderung ist, bei der nur globale Lösungen und das globale Teilen von Verantwortung Ergebnisse bringen werden.“ Deutschland – so heißt es - stehe hinter dem Migrationspakt. Das ist nicht wahr!

Wenn die deutsche Öffentlichkeit, die durch einen solchen Pakt möglicherweise massiv beeinträchtigt würde, bis heute nicht über das Vorhaben grundlegend informiert wurde und wenn die Thematik im Deutschen Bundestag bisher nicht diskutiert wurde, dann kann man höchstens sagen: „Die deutsche Regierung will bei dem Pakt mitmachen, ohne legitimiert zu sein“! Und man muss feststellen, dass das Parlament erneut seine Kontrollpflicht gegenüber der Regierung vernachlässigt hat. Deswegen sollte eine breite und eingehende öffentliche Diskussion über den deutschen Beitritt zum UNO-Migrationspakt geführt und im Bundestag abschließend namentlich darüber abgestimmt werden. Erst dann könnte man bei positivem Ausgang feststellen, dass „Deutschland hinter dem Migrationspakt steht.“

Es muss zukünftig vermieden werden, dass Vorhaben und Problemlösungen von der Kanzlerin ohne Diskussion als „alternativlos“ bezeichnet, freihändig entschieden und dann mehr oder weniger klaglos und undemokratisch ertragen werden. Der Souverän ist der mündige Bürger mit gesundem Menschenverstand. Der Souverän darf sich nicht entmündigen lassen!

(04.11.2018)

 

Bei Interesse lesen Sie das ganze Dokument

http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf

und eine Abhandlung zu ähnlicher Thematik:

http://www.hansheinrichdieter.de/html/parlamentarischesversagen.html

Ich empfehle die kritische Stellungnahme einer seriösen Abgeordneten des EU-Parlamentes:

https://youtu.be/ORWxyu52mVU

 

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