Hans-Heinrich Dieter

Europa-Drohne?   (31.03.2015)

 

Die deutschen Streitkräfte haben im Afghanistaneinsatz erhebliche Defizite in der technischen Führungsfähigkeit, bei der Aufklärungskapazität, in der Luftbeweglichkeit, einschließlich der Luftrettung, sowie bei der Luftnahunterstützung und waren deswegen für die Auftragserfüllung in Kampfeinsätzen auf massive Unterstützung durch die US-Streitkräfte angewiesen. Bewaffnungsfähige Drohnen sind daher eine unbedingt notwendige Erweiterung der militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr, über die schon in der vergangenen Legislaturperiode dringend hätte entschieden werden müssen.

Bei den deutsch-französischen Regierungskonsultationen in Berlin soll nun festgelegt werden, dass noch in diesem Jahr eine erste Vereinbarung über ein europäisches Drohnen-Projekt unterzeichnet und anschließend eine Studie zur Realisierung erstellt wird. Eine mittelgroße Drohne, die auch in der Lage wäre, Waffen zu tragen, soll bis zum Jahr 2025 entwickelt werden. Auch Italien wäre beteiligt. Die Verfügbarkeit für Einsätze ist dann wohl nicht vor 2030 gegeben.

Die Lücke in der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr ist über eine solch lange Zeit sicher nicht hinzunehmen. Daher wird eine Überbrückungslösung zu entscheiden sein, bei der amerikanische oder auch israelische waffenfähige Drohnen geleast oder gekauft werden.

Mit dem Projekt Euro-Hawk und auch mit Teilen der deutschen Rüstungsindustrie hat das Verteidigungsministerium bisher sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Und so wichtig und richtig es ist, dass Deutschland in Rüstungsentwicklungen sowohl mit NATO- als auch mit EU-Partnern enger zusammenarbeitet, so interessant wäre es doch, auch über die Beschaffung im Einsatz bewährter auf dem internationalen Markt verfügbarer waffenfähiger Drohnen intensiv nachzudenken.

Die Entscheidungen über die Schließung der gravierenden Drohnenlücke der Bundeswehr müssen spätestens 2016 fallen. Deswegen muss die dazu erforderliche Diskussion im Bundestag und in der Öffentlichkeit umgehend angestoßen werden, um die Entscheidung zeitgerecht vor der nächsten Bundestagswahl getroffen zu haben.

(31.03.2015)

 

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