Hans-Heinrich Dieter

Familiennachzug begrenzt lassen!   (01.08.2018)

 

2016 wurde der Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge für zwei Jahre ausgesetzt. Ab heute können nach Deutschland geflüchtete Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus ihre Angehörigen wieder nachholen. Allerdings gibt es eine Begrenzung von 1.000 Personen pro Monat.

Derzeit leben in Deutschland allein etwa 140.000 syrische Flüchtlinge, die laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über einen humanitären, überwiegend befristeten Aufenthaltstitel verfügen. Und es liegen bislang bereits circa 34.000 Terminanfragen von Angehörigen vor, die enge Familienmitglieder nachziehen lassen wollen.

Dadurch dass die Begrenzung 1.000 Personen pro Monat festgelegt und der Nachzug nur Mitgliedern der jeweiligen Kernfamilie - gemessen an einer Vielzahl von Kriterien - möglich ist, wird ein bürokratischer Aufwand zu betreiben sein, der nur mit erheblichem Personalaufwuchs bei den Ämtern zu leisten sein wird und es steht zu erwarten, dass die mit etwa 250000 Asylverfahren bereits heute sehr stark belasteten deutschen Verwaltungsgerichte endgültig überlastet werden.

Aufgrund der akuten und der zu erwartenden Probleme halte ich den Kompromiss der Großen Koalition zum Familiennachzug, der nun in ein Gesetz gegossen ist, für falsch. Nun gilt es, vernünftig damit umzugehen.

Unter den Flüchtlingen sind nach heutigen Erkenntnissen allgemein etwa 40 bis 50 Prozent, die keine Anerkennung als Asylsuchende zu erwarten haben, darunter auch Minderjährige. Schon wenn man deren enge Familienangehörige nachziehen lässt, vergrößert man das Problem späterer Abschiebung ganz erheblich und verstärkt den Druck auf unsere Bildungs- und Sozialsysteme um ein Vielfaches. Darüber hinaus muss man sich Gedanken machen, ob man die Familienangehörigen von unbegleitet einreisenden Minderjährigen überhaupt in Deutschland haben und integrieren will.

Wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder, für deren Wohlergehen und für deren Schutz sie verantwortlich sind, unbeaufsichtigt auf eine höchst gefährliche Reise schicken und dabei den möglichen Tod, die mögliche Verschleppung und den möglichen Missbrauch ihrer Kinder in Kauf nehmen, dann handeln sie in höchstem Maße unverantwortlich und unwürdig, wenn nicht gar kriminell. Solche unverantwortlich handelnden Familienangehörigen sollten wir in Deutschland nicht haben wollen, denn entsprechend schlimmen deutschen Eltern würde die Erziehungsberechtigung entzogen, um eine bessere Zukunft für die Kinder zu gewährleisten.

Der Zuzug von Flüchtlingen nach Deutschland muss also weiterhin möglichst begrenzt sein und darf auf keinen Fall ausgeweitet werden. Der Nachzug von engen Familienangehörigen darf nur konsequent an den Kriterien und Obergrenzen orientiert gestattet werden. Der Nachzug von Familienangehörigen, die unverantwortlich gehandelt haben, muss verhindert werden. Und es muss alles unternommen werden, damit gesetzlich verordnete Abschiebungen auch vollzogen werden können. Dazu gehört auch, dass die Praxis des anmaßenden und gesetzwidrigen Kirchenasyls unterbunden wird.

(01.08.2018)

 

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