Hans-Heinrich Dieter

Kampfdrohnen sind einsatzwichtig   (21.11.2013)

 

Die Arbeitsgruppe Außen- und Sicherheitspolitik hat ihre Verhandlungen über eine große Koalition abgeschlossen und ein Konsenspapier vorgelegt. Das klingt nach ziel- und zukunftsorientierter Verhandlungsführung. Weit gefehlt! Denn einig ist man nur über die Themen über die man ohnehin keinen Dissens hat. Unverändert fehlen außen- und sicherheitspolitische Zielvorstellungen sowie Konzepte. Strittige Themen, wie die Beschaffung von Kampfdrohnen, wurden mit umfangreichen Prüfaufträgen für die kommende Legislaturperiode aus dem Entscheidungsspektrum genommen. Also wird Deutschland voraussichtlich auch in den kommenden vier Jahren erneut nicht über die Anschaffung von Kampfdrohnen entscheiden. Das ist beschämend bis verantwortungslos, weil sich die Politik aus Angst vor einer ausufernden - in Deutschland grundsätzlich emotional geführten - Moraldiskussion vor der dringenden Entscheidung drückt, zum Nachteil der Soldaten im Einsatz, denen auf nicht absehbare Zeit die effizienteste und beste Kampfunterstützungs-Technologie vorenthalten wird.

Die Bundeswehr hat derzeit im Afghanistaneinsatz erhebliche Defizite in der Führungsfähigkeit, bei der Aufklärungskapazität, in der Luftbeweglichkeit, einschließlich der Luftrettung, und bei der Luftnahunterstützung. Aufklärungsdrohnen und bewaffnete unbemannte Flugzeuge sind daher eine unbedingt notwendige Erweiterung der militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr, über die schon in der vergangenen Legislaturperiode dringend hätte entschieden werden müssen.

Afghanistan wird nicht der letzte Kampfauftrag der Bundeswehr im Ausland sein. Die deutschen Streitkräfte müssen daher in Zukunft im Rahmen von Militäroperationen Aufklärungs- und Kampfdrohnen als moderne Instrumente für erfolgreiche Gefechtsführung sowie zum Schutz und zur Unterstützung unserer Soldaten einsetzen können, wenn eigene Luftwaffe oder Artillerie nicht verfügbar sind. Bis im Hinblick auf Drohneneinsatz durch deutsche Soldaten "alle damit im Zusammenhang stehenden verfassungs‐ und völkerrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig" geprüft sind und die ständige Unterstellung, die Bundeswehr würde mit bewaffneten Drohnen wohl "extralegale, völkerrechtswidrige Tötungen" vornehmen, überwunden ist, wird noch sehr viel Zeit vergehen und die Bundeswehr bleibt nur eingeschränkt einsatzfähig. Das sollten die Parlamentarier bedenken, wenn sie deutsche Soldaten in die nächsten Einsätze schicken. Denn wer die deutschen Staatsbürger in Uniform in Kriegs-Einsätze schickt, der muss sie auch so ausrüsten, dass sie bei möglichst geringem eigenem Risiko ihren Auftrag erfolgreich ausführen können. Kalter-Krieg-Rüstung ist da unzureichend.

Immerhin besteht Einigkeit zwischen den Verhandlungspartnern einer eventuellen großen Koalition, dass eine neue Bundesregierung eine europäische Entwicklung bewaffneter unbemannter Flugkörper auf den Weg bringen müsse. Auf europäischer Ebene können wir dann den Partnern in EU und NATO den vermeintlich "schmutzigen" Einsatz von Kampfdrohnen überlassen, verstecken uns hinter ABC-Abwehr-Fähigkeiten und halten uns mit dem Standard-Angebot Feldlazarett die Hände sogar klinisch sauber.

Die NATO- und EU-Partner werden uns unsere oft feige wirkende Zurückhaltung in militärischen Einsatzfragen wohl nicht mehr allzu lange klaglos durchgehen lassen. Und wenn sich der "moderne deutsche Held Ströbele" mit seinen Gefühlen durchsetzen sollte und Deutschland würde dem von den USA steckbrieflich gesuchten Geheimnisverräter Snowden Asyl bieten, dann müsste man die Beschaffungsentscheidung für Kampfdrohnen und andere Kampfunterstützungstechnologie noch einmal auf die Tagesordnung setzen, weil von den USA dann wohl jegliche Unterstützung deutscher Soldaten im Einsatz nicht mehr zu erwarten wäre.

(21.11.2013)

 

 

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