Hans-Heinrich Dieter

Karlsruher Rüge   (31.05.2021)

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Woche die Bundesregierung wegen eines Verstoßes gegen Artikel 23 des Grundgesetzes gerügt. Es ging – entsprechend einer Klage der Grünen-Fraktion - um mangelnde Information des Bundestages in der Eurokrise 2015 durch die Bundesregierung. In dieser - auch durch Griechenland verursachten - Krise hatte der damalige Bundesfinanzminister – und „Zuchtmeister“ - Schäuble (CDU) die Möglichkeit eines vorübergehenden Ausscheidens Griechenlands aus dem Euro ins Spiel gebracht, falls das Land keine ausreichenden Reformen umsetze. Diesen Vorschlag machte er auch bei einem Treffen der Finanzminister der Euro-Gruppe im Juli 2015, schlussendlich setzte sich die Position beim späteren EU-Gipfel aber nicht durch. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes wäre in Anbetracht der herausragenden Bedeutung und Komplexität der Angelegenheit „eine besonders intensive Beteiligung des Deutschen Bundestages geboten“ gewesen.

Artikel 23 im Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung unter anderem, Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten“. Und der jetzt gerügte Verstoß der Bundesregierung gegen das Grundgesetz ist bei weitem nicht der einzige! Da wünscht man sich weitere solche - hoffentlich aufrüttelnden - Urteile.

Deutschland ist als parlamentarische und repräsentative Demokratie verfasst. Damit leben wir als Staatsbürger und mündige Demokraten schon lange ziemlich gut und hinreichend erfolgreich. In unserer „aus den Fugen geratenen“ und global organisierten und funktionierenden Welt werden aber in den letzten Jahren Defizite, Fehler, Versäumnisse und auch Versagen im politischen Alltag offenkundig, die zu massivem Vertrauensverlust der verantwortlichen Politiker geführt haben. Dieses Vertrauen muss unbedingt zurückgewonnen werden!

Nach Grundgesetz Art. 20 geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. In unserer parlamentarischen Demokratie hat das Parlament die Regierung im Auftrag des Volkes zu kontrollieren. Das Parlament wird gebildet durch die gewählten Volksvertreter. Die Regierung darf das Parlament nicht beeinflussen. Die Abgeordneten werden für parlamentarische Arbeit zum Wohle des deutschen Volkes bezahlt. In ihrer Parlamentsarbeit sind sie nach dem Grundgesetz ihrem Gewissen verantwortlich und nicht der jeweiligen Partei. Verfahren direkter Demokratie sind auf Bundesebene – aus guten Gründen – auf Ausnahmen beschränkt. Die Praxis unserer parlamentarischen und repräsentativen Demokratie hat sich aber vom Grundgesetz entfernt - mit negativer Auswirkung. Und das liegt nicht nur daran, dass die Exekutive die Legislative unzureichend informiert und dann vor nahezu vollendete Tatsachen stellt, sondern ein wesentlicher Grund ist auch, dass das Parlament seiner Kontrollpflicht nicht hinreichend nachkommt.

Denn man kann sagen, dass Deutschland als parlamentarische Demokratie durchaus in gewissem Maße zur Parteiendemokratie „verkommen“ ist, weil es die Parteien sind, die den politischen Prozess weitgehend beherrschen und nicht das Parlament. Das hängt auch mit der langjährigen Verantwortlichkeit der „Volksparteien“, teilweise in großen Koalitionen, zusammen. Die Regierungsparteien haben über ihre - einer strengen Parteidisziplin und rigidem Fraktionszwang unterworfenen – Abgeordneten-Parteifreunde oder -genossen die Gewissheit, dass ihre jeweilige Regierungsabsicht im Parlament bestätigt wird. Das verhindert tatsächliche Diskussion und ein „dem Wohl des deutschen Volkes“ verpflichtetes Ringen um die jeweils beste Sachentscheidung, denn es geht vorwiegend nicht um das Wohl des deutschen Volkes, sondern eher um das Parteiwohl und das Verteidigen der jeweiligen Partei- oder Koalitionsmehrheit. Die „verkommene Debattenkultur“ im Deutschen Bundestag, als Ergebnis dieser Missstände, und die unzureichende Kontrolle der Exekutive durch das Parlament werden mit Recht beklagt!

Unsere Parlamentarische Demokratie ist im Grundgesetz hervorragend verfasst, sie muss deswegen nicht weiterentwickelt werden, sondern sie muss von befähigten, vertrauenswürdigen Volksvertretern und Politikern „gelebt“ werden durch wirkungsvolle Politik, die den Bürgern auch glaubhaft vermittelt wird.

Bei der selbstherrlich von Merkel entschiedenen, volksverdummend mit Fukushima begründeten Energiewende ohne Konzept und ohne Abstimmung mit der EU, hat das Parlament das Regierungshandeln nicht hinterfragt, sondern abgenickt - zum volkswirtschaftlichen Nachteil Deutschlands.

Im Herbst 2015 hat Merkel mit ihrer konzeptionslosen „Willkommenskultur“ Flüchtlinge aller Art geradezu angelockt und damit die Krise verstärkt – eine grandiose politische Fehlleistung. Als dann auch Frau Merkel allmählich – zwischen der Vielzahl von Selfies - aufgefallen ist, dass die menschenwürdige Behandlung und Versorgung sowie die Registrierung der schieren Zahl der ankommenden Flüchtlinge von den überforderten Behörden nicht zu bewältigen war, hat sie, ohne Rücksprache mit Österreich, die Grenze schließen lassen. Eine Absprache mit der Europäischen Kommission oder mit EU-Partnern fand bei dieser einseitigen Aussetzung des Schengen-Abkommens nicht statt. Die EU und unsere Partner waren mit Recht über diesen brutalen Richtungswechsel der deutschen Politik verwundert, enttäuscht und verärgert. Hier wurde das Handeln Merkels dann endlich zu einer „beispiellosen politischen Fehlleistung“! Das Parlament hat die Regierung Merkel weder kontrolliert noch korrigiert, sondern das selbstherrliche Handeln Merkels abgenickt und sich so im Hinblick auf den unverantwortlichen Kontrollverlust des Staates zum Schaden seiner Bürger mitschuldig gemacht.

Und seit Beginn der Corona-Pandemie gestaltet die Exekutive – Bund und Länder – praktisch am Parlament vorbei das politische Handeln zur Kontrolle der Pandemie mittels Verordnungen. Das Parlament hat das allerdings bereits im März 2020 ermöglicht und sich quasi selbst entmachtet.

Denn am 25. März 2020 hat der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ausgerufen, um der Exekutive auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes umfangreiche Kompetenzen zu verleihen, die seither für immer neue Verordnungen und Bund-Länder-Absprachen – ohne Parlamentsbeteiligung - genutzt werden. Das ist verfassungsrechtlich sehr bedenklich! Dabei hat Deutschland mit „Ermächtigungsgesetzen“ sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Und das Parlament darf nicht über längere Zeit quasi entmachtet sein. Deswegen hätte spätestens im Frühsommer 2020, als sich die Pandemie einigermaßen im Griff zeigte, die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ für beherrschbar erklärt werden und das Parlament die Kontrolle über das Regierungshandeln wieder vollständig übernehmen müssen.

Bundestagspräsident Schäuble hat zwar im Oktober 2020 in einem sehr deutlichen internen Brief an alle Fraktionsvorsitzenden gemahnt, der Bundestag müsse seine Rolle als Gesetzgeber und öffentliches Forum deutlich machen, „um den Eindruck zu vermeiden, Pandemiebekämpfung sei ausschließlich Sache von Exekutive und Judikative“. Diese zutreffenden Worte haben die verschlafenen GroKo-Politiker und die an dieser Problematik offenbar uninteressierten Medien ein wenig aufgeschreckt, die „Sondersituation“ und die Ermächtigung zum alternativlosen Durchregieren Merkels aber nicht beendet.

Die Bevölkerung versteht die teilweise unsinnigen und von Merkel unzureichend oder schlecht erklärten tiefen Einschnitte in die Freiheitsrechte immer weniger, und Gerichte haben unsinnige Verordnungen wie das Beherbergungsverbot teilweise kassiert. Und die Parlamentarier fühlten sich zuletzt durch immer weitere Corona-Rechtsverordnungen, die Merkel mit den Bundesländern beschließt, an den Rand gedrängt. Zum Beispiel als es um weitreichende Entscheidungen zu einem „Lockdown light“ ging.

Denn das Bundeskanzleramt macht kurzfristig einen Termin für ein virtuelles Bund-Länder-Spitzentreffen, legt die zu diskutierenden Themen fest und erarbeitet dafür eine Gesprächsvorlage für Merkel. Es gab kein Konzept der Regierung, das zuvor dem Parlament zur Kenntnis gegeben und dann mit der Kanzlerin diskutiert und gegebenenfalls verändert werden konnte mit dem Ergebnis einer vom Parlament gebilligten Gesprächsgrundlage. Nach Merkels demokratischer Vorstellung ist das gut so, denn das was sie für augenblicklich richtig hält, ist für sie auch alternativlos: Warum dann „Diskussionsorgien“ im Bundestag – das hält nur auf! Und wenn man dann das Ergebnis betrachtet, drängt sich der Eindruck auf, dass es nicht um die jeweils sinnvollste und beste Problemlösung ging, sondern um ein möglichst einstimmiges Kompromiss-Ergebnis auf der Grundlage kleiner gemeinsamer Nenner und um die Vermeidung eines weiteren „Flickenteppichs“.

Und auch das finanzpolitische Hoheitsrecht des Bundestages wird von der Regierung Merkel immer wieder missachtet. Das Parlament muss letzten Endes den Bund-Länder-Beschlüssen – teilweise zähneknirschend - zustimmen und muss mit anschauen wie die Exekutive einen „Schulden-Wumms“ nach dem anderen unter Missachtung des finanzpolitischen Hoheitsrechtes des Parlamentes verordnet – zu Lasten unserer Kinder und Enkelkinder!

 Und kurz vor der Ãœbernahme der EU-Ratspräsidentschaft 2020 hat Angela Merkel mit Emanuel Macron einen 500-Milliarden-Euro schweren Solidaritätsfond aus einem französischen Hut gezaubert. Vor zehn Jahren hätte Merkel einen solchen Fonds noch als Schritt in eine Haftungsunion strikt abgelehnt. Die 500 Milliarden Euro sollen im Merkel-Macron-Modell vor allem aus Krediten kommen, die von der EU-Kommission, sozusagen gemeinsam für die gesamte Europäische Union, aufgenommen werden. Die EU-Kommission wird damit ein Schuldner und das ist nach den EU-Verträgen nicht zulässig.

Da lässt sich die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen natürlich nicht lumpen und legt auf diese 500 Milliarden Euro „Schenkungen“ noch 250 Milliarden drauf, die als günstige Kredite vergeben werden. Diese gewaltige Summe will die EU-Kommission am Finanzmarkt aufnehmen, die Verantwortung sollen dann die 27 Mitgliedstaaten tragen, die dem Schuldenplan noch zustimmen müssen. Die Schulden sollen dann ab 2028 über den EU-Haushalt „abgestottert“ werden. Und das wird sich voraussichtlich bis 2058 hinziehen. Unsere Enkel und Urenkel, die es wegen der demographischen Entwicklung schon sehr schwer haben werden, die Rente der immer älter werdenden Bevölkerung zu finanzieren, werden es bezahlen müssen!

Auch vor diesem widerrechtlichen Schritt der EU in eine Schuldenunion wurde das Parlament nicht hinreichend informiert und hatte auch keine Gelegenheit, das geplante Regierungshandeln zu diskutieren!

Unsere parlamentarische Demokratie ist wertvoll und ihr Funktionieren auf dem Fundament des Grundgesetzes ist wichtig für eine erfolgreiche Zukunft unserer Gesellschaft. Der Verfall unserer parlamentarischen Demokratie muss deswegen gestoppt werden. Wir brauchen einen mutigen Neuanfang mit zukunftsorientierten Konzepten auf der Grundlage der sozialen Marktwirtschaft mit dem Ziel Recht und Freiheit des deutschen Volkes unter sicheren Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Dazu brauchen wir liberal-konservative Verantwortungsträger, die dieser Verantwortung auch wirklich gerecht werden wollen und können!

(31.05.2021)

 

 

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