Hans-Heinrich Dieter

Sommerpause   (26.06.2021)

 

Das Parlament macht Sommerpause und da fragen sich viele Bürger, ob denn die Bundestagsabgeordneten diese Pause verdient haben.

Deutschland ist ein Rechtsstaat und auf der Grundlage des Grundgesetzes als parlamentarische Demokratie konstituiert. Es gilt die Gewaltenteilung und das vom Volk gewählte Parlament hat die Pflicht, im Auftrag der Bürger das Regierungshandeln zu kontrollieren. Und wie hat das Parlament in der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode seine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Kontrolle des Regierungshandelns im Auftrag der Bürger erfüllt? Weiterhin leider nur sehr unzureichend!

Am 25. März 2020 hat der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ausgerufen, um der Exekutive auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes umfangreiche Kompetenzen zu verleihen, die seither für immer neue Verordnungen und Bund-Länder-Absprachen – ohne Parlamentsbeteiligung - genutzt wurden. Das ist verfassungsrechtlich sehr bedenklich! In der Corona-Pandemie hat das Parlament sich also selbst entmachtet als Grundlage für die „Ermächtigung“ der Regierung. Das Parlament kann den Bund-Länder-Beschlüssen letzten Endes nur zähneknirschend zustimmen und muss mit anschauen wie die Exekutive einen Schulden-„Wumms“ nach dem anderen unter Missachtung des finanzpolitischen Hoheitsrechtes des Parlamentes verordnet – zu Lasten unserer Kinder und Enkelkinder! Und damit die Sommerpause sorgenfrei gestaltet werden kann, hat der Bundestag die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ bis zum September fortgeschrieben. So wird Merkel weiter anmaßend durchregieren sowie autoritär als alternativlos erklärte Politik ohne hinreichende Parlamentsbeteiligung durchsetzen - und der pflichtvergessene Bundestagspräsident Schäuble wird sie zusammen mit den „Mutti“-Jungs/Mädchen im Bundestag gewähren lassen.

Aber das ist noch lange nicht alles! Denn die deutschen Volksvertreter reihen eine Blamage an die andere. Nach jahrelangem Streit um die Wahlrechtsreform haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Minimal-Kompromiss verständigt, der längerfristig auf eine Verkleinerung des Bundestages abzielt. Bei der Bundestagswahl 2021 sollen nicht mehr alle Ãœberhangmandate ausgeglichen werden. Außerdem soll eine Kommission – nach dem Motto: wenn Du nicht mehr weiter weißt, bilde einen Arbeitskreis - dafür sorgen, dass bis zur Wahl 2025 die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 280 reduziert werden. Die CSU-Landesgruppe hat errechnet, dass der Bundestag durch diesen Minimalkompromiss bei der Wahl 2021 um etwa 20 Abgeordnete und 2025 um bis zu 80 Abgeordnete schrumpfen könnte. Die Wahlrechtsreform ist also erneut gescheitert. Sein Scheitern begründet Schäuble mit den stark unterschiedlichen Auffassungen der im Parlament vertretenen Parteien. Die Abgeordneten werden aber für parlamentarische Arbeit „zum Wohl des deutschen Volkes“ bezahlt. In ihrer Parlamentsarbeit sind sie nach dem Grundgesetz ihrem Gewissen verantwortlich und nicht der jeweiligen Partei. Derzeit hat das Parlament 709 Abgeordnete aufgrund von Ãœberhang- und Ausgleichsmandaten. Damit ist der heutige Bundestag der vom Umfang – nicht von der Leistungsfähigkeit – her größte in der Geschichte der Bundesrepublik und das zweitgrößte Parlament der westlichen Welt. Nach Ermittlungen des Bundesrechnungshofes kostet der Bundestag 2019 über 970 Millionen Euro, also fast eine Milliarde. Und bei der nächsten Wahl ist – ohne Wahlrechtsreform – zu erwarten, dass der Umfang der Sitze bei 800 liegen wird, mit entsprechenden Kostensteigerungen – zu Lasten der Steuerzahler!

Wenn der Deutsche Bundestag seine Pflichten zur Zufriedenheit der Bürger erfüllen würde, könnte man zähneknirschend mit den immensen Kosten zu Lasten der Steuerzahler leben. Das vielfältige Politikversagen und die unzureichende Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollpflichten des Bundestages gegenüber der Bundesregierung sind politisch interessierten Bürgern mit gesundem Menschenverstand aber nicht mehr positiv zu vermitteln! Einige Beispiele sollen das verdeutlichen.

Die „Parlamentsarmee“ Bundeswehr ist in den letzten Jahren durch teilweise unfähige oder durchsetzungsschwache Verteidigungsminister unter der Richtlinienkompetenz der Kanzlerin und dem Spardiktat der jeweiligen Finanzminister zum „Sanierungsfall“ kaputtgespart worden. Dadurch sind riesige Ausrüstungslücken entstanden, die die Einsatzfähigkeit der deutschen Streitkräfte nachhaltig beeinträchtigen. Das Parlament hat dieses, die Sicherheit Deutschlands beeinträchtigende Regierungshandeln zugelassen und sich an der Parlamentsarmee geradezu „versündigt“, und sich nicht einmal durch alarmierende Worte des einen oder anderen verantwortungsbewussten Wehrbeauftragten beeindrucken lassen. Der Bundestag hat die Haushaltshoheit und entscheidet damit auch endgültig über den Verteidigungshaushalt. Der damit verbundenen Verantwortung sind sich viele Parlamentarier auch in dieser Legislaturperiode nicht gerecht geworden. Und diese Parlamentarier schicken dann die unterfinanzierte und unzureichend ausgerüstete Bundeswehr in die Auslandseinsätze! So wurde die Bundeswehrbeteiligung an den Mali-Einsätzen der UN und der EU im Mai 2021 verlängert, obwohl die Einsätze nicht zur Stabilisierung Malis beigetragen haben und auch von der Bundeswehr ausgebildete Soldaten der Mali-Armee geputscht haben! Man will „mitmachen“, ohne aus den Erfahrungen des Afghanistaneinsatzes zu lernen und ist dabei so verantwortungslos, dass man auf eine bundeswehreigene „Rettungskette“ verzichtet und den Soldaten keinen hinreichenden Eigenschutz z.B. durch bewaffnete Drohnen ermöglicht. In der „Sommerpause“ kann das Parlament sein Versagen angesichts des aktuellen Anschlags in Mali nicht korrigieren.

Das Parlament hat außerdem das Regierungshandeln nicht kontrolliert, das zur blamablen Vernachlässigung der Digitalisierung Deutschlands geführt hat und das Parlament ist mitverantwortlich dafür, dass die Energiewende durch den verzögerten und verschlafenen Ausbau der erneuerbaren Energien bisher ein Misserfolg ist und uns die Klimaziele von Paris verfehlen lässt. Da wird auch das vom Bundesverfassungsgericht geforderte aber nun überhastet und auf den letzten Drücker eingebrachte nachgeschärfte Klimaschutzgesetz wenig ändern. Umweltverbände sprechen von einer „erbärmlichen Klimabilanz“ der GroKo und damit auch des Deutschen Bundestages.

Es wird höchste Zeit, dass die Abgeordneten des neu gewählten Deutschen Bundestages ihre Pflichten zur Kontrolle des Regierungshandelns zum Wohle der Bürger wieder verantwortungsbewusst wahrnehmen und das - auch durch die vermurkste Wahlrechtsreform - verlorene Vertrauen zurückgewinnen!

26.06.2021

 

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