Hans-Heinrich Dieter

SPD-Esken   (23.06.2020)

 

„Antifa-Esken“ erkannte im Zusammenhang mit den „Black Lives Matter“-Demonstrationen auch bei der deutschen Polizei latenten Rassismus und in einer Hass- und Hetze-Kolumne in der TAZ werden unter dem Titel „All Cops are berufsunfähig“ eine Abschaffung der Polizei und mögliche berufliche Alternativen für die betroffenen Beamten vorgeschlagen. Dabei kam die Autorin  zu dem Schluss, dass die Polizisten am besten auf einer „Mülldeponie“ aufgehoben seien, „wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten“. Diese Hass- und Hetze-Kolumne hat die TAZ dann als Satire „getarnt“. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht das anders und hat Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt - und auch Innenminister Seehofer zieht eine Strafanzeige in Erwägung und meint: „Eine Enthemmung der Worte führt unweigerlich zu einer Enthemmung der Taten und zu Gewaltexzessen, genauso wie wir es jetzt in Stuttgart gesehen haben. Das dürfen wir nicht weiter hinnehmen.“ Das hat einen Shitstorm bei links/rot/grünen Politikern und Medien hervorgerufen, die die Meinungs- und Pressefreiheit in Gefahr sehen.

Auch Antifa-Esken hat sich dem medialen, meinungsdiktatorischen Shitstorm angeschlossen und Bundesinnenminister Horst Seehofer für die Ankündigung einer Anzeige gegen die Hass- und Hetze-Kolumnistin der TAZ scharf kritisiert: „Ich stelle sehr infrage, ob es Aufgabe eines Bundesinnenministers ist, Anzeige zu stellen gegen eine kritische Journalistin.“ Auch sie habe den Text der Autorin „nicht lustig gefunden und über Geschmack könne man streiten“ … „Aber das ist kein Grund, Anzeige zu erstatten, schon gar nicht von staatlicher Seite.“ Und nun sei die TAZ-Kolumnistin Hengameh Yaghoobifarah der „Wut der Straße ausgesetzt …“

Der Bundesinnenminister ist für die Durchsetzung von Recht und Gesetz verantwortlich. Und dazu gehört, dass die Polizei als staatliche Ordnungsmacht ihre Aufgabe bestmöglich zum Wohle und zur Sicherheit der Bürger erfüllen kann. Wenn die Polizei durch pauschale, volksverhetzende und menschenverachtende Diffamierungen, Herabsetzungen und Verleumdungen herabgewürdigt wird, kann bestmöglicher Dienst zum Wohl der Bürger nicht geleistet werden. Und wir haben es bei der offensichtlich hasserfüllten TAZ- Kolumnistin nicht mit einer „kritischen Journalistin“ zu tun, sondern mit einer journalistischen Straftäterin (Verleumdung), die gegen das Grundgesetz verstößt indem sie die Würde der Menschen im Polizeidienst pauschal antastet und verletzt. Und wenn Frau Esken in dem Zusammenhang von „nicht lustig finden“ und „Geschmack“ spricht, dann ist das widerlich und offenbart ihre eigene Geschmacklosigkeit! Und wenn Esken auch noch berechtigte Bürger-Kritik an der Journalistin als „Wut der Straße“ herabwürdigt, dann outet sie erneut ihre antidemokratische und sozialistische Antifa-Gesinnung.

Und vielen Medien, die in den letzten Jahren – nicht nur durch Relotius – sondern auch durch gleichgeschalteten, teilweise unaufrichtigen Journalismus massiv an Vertrauen verloren haben, sollten sich im Zusammenhang mit der Verteidigung der Meinungsfreiheit der TAZ-Kolumnistin Hengameh Yaghoobifarah etwas zügeln. Denn Pressefreiheit endet in unserer Demokratie dort, wo Recht und Gesetz gebrochen sowie Rechte und die Freiheiten von Mitbürgern beeinträchtigt werden – wie durch die verleumderische Hass- und Hetze-Kolumnistin geschehen.

Innenminister Seehofer sollte die Anzeige mutig erstatten und unabhängige Gerichte entscheiden lassen!

(23.06.2020)

 

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